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Buchungszeiten und Beiträge

Teaserbild Buchungszeiten

Buchungszeiten und Beiträge

Ab 01.09.2026

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes nach Ihren Wünschen für jeden Wochentag festlegen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Beitrag. In Absprache mit der Leitung sind Zeiten individuell buchbar und monatsweise veränderbar.

Krippen-Beitrag

Buchung pro Tag Beitrag pro Monat Krippe
4 - 5 Stunden 220,00 €
5 - 6 Stunden 240,00 €
6 - 7 Stunden 260,00 €
7 - 8 Stunden 280,00 €
8 - 9 Stunden 300,00 €

Der Monatsbeitrag wird per Lastschrift vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. (Träger der Einrichtung) immer zum 15. des Monats eingezogen. Die Abbuchung erfolgt von September bis August, da die Kosten auf zwölf Monate umgelegt sind.

  Nebenkosten pro Monat 
Spielgeld 12,00 €
Verpflegungsgeld  5,00 €
Verbrauchsmaterial 8,00 €
Küchenservice 8,00 €

Nebenkosten pro Tag: Das Mittagessen beträgt in der Krippe 3,60 €, im Kindergarten 3,80 € und im Hort 4,00 € pro Tag.

Die Nebenkosten werden gegebenenfalls noch an die tatsächlichen Kosten angepasst.

Kindergarten-Beitrag

Buchung pro Tag Beitrag pro Monat Kindergarten

Beitrag pro Monat abzüglich Beitragszuschuss

4 - 5 Stunden 165,00 € 65,00 €
5 - 6 Stunden 180,00 € 80,00 €
6 - 7 Stunden 195,00 € 95,00 €
7 - 8 Stunden 210,00 € 110,00 €
8 - 9 Stunden 225,00 € 125,00 €

Der Monatsbeitrag wird per Lastschrift vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. (Träger der Einrichtung) immer zum 15. des Monats eingezogen. Die Abbuchung erfolgt von September bis August, da die Kosten auf zwölf Monate umgelegt sind.

  Nebenkosten pro Monat 
Spielgeld 12,00 €
Verpflegungsgeld  5,00 €
Verbrauchsmaterial 8,00 €
Küchenservice 8,00 €

Nebenkosten pro Tag: Das Mittagessen beträgt im Kindergarten 3,80 €  pro Tag.

Die Nebenkosten werden gegebenenfalls noch an die tatsächlichen Kosten angepasst.

Hort-Beitrag

Buchung pro Tag Beitrag pro Monat Hort
4 - 5 Stunden 138,00 €
5 - 6 Stunden 151,00 €
6 - 7 Stunden 164,00 €
7 - 8 Stunden 177,00 €
8 - 9 Stunden 190,00 €

Der Monatsbeitrag wird per Lastschrift vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. (Träger der Einrichtung) immer zum 15. des Monats eingezogen. Die Abbuchung erfolgt von September bis August, da die Kosten auf zwölf Monate umgelegt sind.

  Nebenkosten pro Monat 
Spielgeld 12,00 €
Verpflegungsgeld  5,00 €
Verbrauchsmaterial 8,00 €
Küchenservice 8,00 €

Nebenkosten pro Tag: Das Mittagessen beträgt im Hort 4,00 € pro Tag.

Die Nebenkosten werden gegebenenfalls noch an die tatsächlichen Kosten angepasst.

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Jessica Hofmann09151 95767

Beitragszuschuss des Freistaats Bayern für Kindergartenkinder

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Der Freistaat Bayern entlastet Familien mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einem Zuschuss zum Kindertagesstätten-Beitrag in Höhe von maximal 100,00 € pro Kind und Monat. Der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. reduziert den Beitrag um den entsprechenden Zuschuss.

Die Beitragsentlastung ist eine Stichtagsregelung. Sie gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. 
Sollte Ihr Beitrag (Grundbeitrag zzgl. z.B. Spielgeld und Service-/Hygienegeld) unter 100 Euro liegen, wird die Differenz nicht ausbezahlt. In der Bezuschussung sind keine Beiträge zur Verpflegung enthalten. 

 

Anmeldung

Sie interessieren sich für einen Kita-Platz in einem unserer Häuser? 

Dann schicken Sie uns bitte eine Mail oder machen Sie telefonisch mit uns einen Termin für ein persönliches Gespräch aus: Tel: 09151 95767.

Sie erhalten dann von uns alle Anmeldeunterlagen und wir klären gerne Ihre offenen Fragen.

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Welche Altersstruktur haben Krippen-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahre. Nach dem dritten Geburtstag wechseln Krippenkinder im darauffolgenden September in den Kindergarten.

Weitere Fragen
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